Luftfahrt–Unfallversicherung
Jede Person, die berechtigt ein Luftfahrzeug benutzt, kann auf Basis einer vorher zu vereinbarenden Versicherungssumme für den Invaliditäts- oder Todesfall eine Sitzplatz-Unfallversicherung abschließen. Hierbei kann es sich um Piloten, Crew-Mitglieder, Flugschüler, Insassen oder Passagiere handeln. Neben der Möglichkeit, alle Sitzplätze eines Luftfahrzeuges zu versichern, kann auch nur eine Deckung für die Pilotenplätze oder die Passagiersitzplätze (Platzsystem) oder für namentlich genannte Personen abgeschlossen werden.
Für Piloten und Crew-Mitglieder ist diese Versicherung eine perfekte Ergänzung zur privaten 24-Stunden-Unfallversicherung, da diese meistens Unfallereignisse ausschließt, die während des aktiven Fliegens bzw. Arbeitens auftreten.
Für Piloten und Crew-Mitglieder ist diese Versicherung eine perfekte Ergänzung zur privaten 24-Stunden-Unfallversicherung, da diese meistens Unfallereignisse ausschließt, die während des aktiven Fliegens bzw. Arbeitens auftreten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter Tel. 040 244 249 - 17 zur Verfügung.
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